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Sie sind ein Restaurant, Caterer, Kantine oder Foodtruck? Dann gehören Sie zu den Betrieben der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) und müssen sich nach der neuen Verordnung zertifizieren lassen, wenn eine Bio-Auslobung vorgenommen werden soll.
Bisher sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung im Bereich Bio unter das Ökolandbaugesetz gefallen. Seit dem Sommer 2023 ist die neue Fassung in Kraft und der AHV-Bereich ist nun in einer separaten Verordnung geregelt.
Je nach prozentualem Anteil können Sie Ihr nachhaltiges Verpflegungsangebot mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze, Silber oder Gold auszeichnen. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen so den Bio-Anteil auf einen Blick und können gezielt Gerichte mit Bio-Zutaten auswählen.
Die Verordnung soll einen Anreiz schaffen, für einen höheren Einsatz an Bio-Produkten.
Größter Unterschied ist der Wegfall der Warenflussberechnung und der damit verbundene, geringere Dokumentationsaufwand. Grundsätzliches wie die Trennung und Kennzeichnung von Bio und konventioneller Waren im Lager, die Prüfung von Lieferantenzertifikaten und die Schulung von Mitarbeitern bleiben weiterhin bestehen.
Wir begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsverfahrens und sorgen so für eine reibungslose Abwicklung.
Wenn Sie weitere Fragen haben melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail: bio-ahvv@controlunion.com