Beschwerden und Einsprüche

Obwohl CUCG verpflichtet ist, sein Bestes zu tun, um seinen Kund:innen korrekte Dienstleistungen zu erbringen, kann es vorkommen, dass ein oder mehrere Aspekte der Dienstleistung nicht zur Zufriedenheit der/s Kund:in führen. In diesen Fällen kann die/der Kund:in beschließen, einen Einspruch oder eine Beschwerde gegen CUCG einzureichen.

Ein Einspruch ist eine förmliche Mitteilung über die Nichtübereinstimmung einer (Zertifizierungs- oder Verifizierungs-/Validierungs-) Entscheidung innerhalb eines Zertifizierungsverfahrens / Verifizierungs-/Validierungsverfahrens oder ein Antrag auf Überprüfung der Konformitätsbewertungsentscheidung die durch die CUCG in Bezug auf diesen Gegenstand getroffen wurde.

Eine Beschwerde ist ein formeller Ausdruck der Unzufriedenheit durch eine Person oder Organisation, die sich, anders als bei einem Einspruch, auf das Verhalten einer/s Mitarbeiter:in der CUCG, die Methodik der CUCG oder einer Serviceleistung, die vertraglich unter der Verantwortung der CUCG liegt und durch ein kritisches Büro/Schwesterfirma oder Subunternehmer:in durchgeführt wurde und einer Antwort bedarf.

Durch Ausfüllen des Formulars in Anhang A07 können Sie uns einen Einspruch oder eine Beschwerde mitteilen.

Kund:innen, die eine Beschwerde oder einen Einspruch einlegen, werden gebeten, die Art der Beschwerde oder des Einspruchs so detailliert wie möglich zu beschreiben ("wer, was, wo, wann"), den Gegenstand klar zu beschreiben und gegebenenfalls objektive Beweise zur Unterstützung jedes Elements oder Aspekts des Einspruchs vorzulegen.

Beschwerden und Einsprüche müssen schriftlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Beschwerden und Einsprüche müssen innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach Erlass der (Zertifizierungs-/Verifizierungs-/Validierungs-) Entscheidung oder des Ereignisses, des Anlasses der Beschwerde/Einspruch, bei der CUCG eingehen.

Unterlässt die/der Kund:in dies oder ist die Beschwerde oder der Einspruch unzureichend begründet, unvollständig, oder unberechtigt kann CUCG die Beschwerde/Einspruch unter Nennung einer schriftlichen Begründung zurückweisen und übernimmt keine Verantwortung für eine solche Beschwerde/Einspruch. CUCG wird die/den Beschwerdeführer:in davon in Kenntnis setzen.

Die Beschwerde/der Einspruch wird von Mitarbeiter:innen bearbeitet, die von der Beschwerde/dem Einspruch unabhängig sind.

Die ernannten Mitarbeiter:innen sammeln und überprüfen (soweit möglich) alle notwendigen Informationen, einschließlich einer Ursachenanalyse, und schlagen vor, wie weiter verfahren werden soll, gegebenenfalls einschließlich Korrekturen und Abhilfemaßnahmen. CUCG wird sich um eine zeitnahe Lösung der Beschwerde/des Einspruchs bemühen und alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die zur Behebung der Beschwerde/des Einspruchs erforderlich sind.
Die CUCG wird die/den Beschwerde/Einspruchführer:in förmlich über das Ergebnis und den Abschluss des Beschwerde/Einspruchverfahrens und die Begründung der Entscheidung schriftlich informieren. CUCG wird die Beschwerde/den Einspruch, ihr Ergebnis und alle Maßnahmen, die zu ihrer Beilegung ergriffen wurden, einschließlich aller festgestellten Korrektur- und Abhilfemaßnahmen, aufzeichnen.

Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden darf unter keinen Umständen zu diskriminierenden Maßnahmen gegen der/dem Beschwerdeführer:in führen.

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