MRV PROGRAMM

Die europäische Verordnung 2015/757 fordert eine Reduzierung der durch den internationalen Schiffsverkehr verursachten Treibhausgasemissionen (THG). Mit dieser Verordnung verpflichtet die Europäische Union (EU) Eigentümer von Schiffen mit mehr als 5000 BRT, unabhängig von der Flagge, zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (EU-MRV) ihrer CO2-Emissionen bei allen Transporttätigkeiten. Dies gilt für Fahrten, die nach dem 01.01.2018 durchgeführt werden und mindestens einmal einen Hafen im EU-Gebiet anlaufen.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, ist die Control Union Certifications Germany GmbH von der deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS nach ISO 14065 akkreditiert. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind an allen relevanten Schifffahrtszentren der Welt vertreten und können daher einen besonders schnellen Service bieten. Unsere MRV-Experten prüfen die Überwachungspläne und verifizieren die Emissionsberichte. Bei einem positiven Ergebnis stellen wir die Konformitätsbescheinigung aus.

Monitoringplan

Der Inhalt des Monitoringplans wird von der EU-MRV vorgegeben und muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  • Grundlegende Daten wie die Identifikation des Schiffes und Unternehmensinformationen
  • Eine Beschreibung der Emissionsquellen an Bord des Schiffes sowie der Verfahren, Systeme und Zuständigkeiten, die zur Aktualisierung der Liste der Emissionsquellen verwendet werden
  • Verwendete Kraftstoffarten und Emissionsfaktoren für jede Kraftstoffart
  • eine Beschreibung der Verfahren zur Überwachung der Vollständigkeit der Fahrtenliste
  • eine Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs des Schiffes, einschließlich der gewählten Methode
  • Tätigkeitsdaten pro Reise, einschließlich Verfahrenszuständigkeiten, Formeln und Datenquellen für zurückgelegte Entfernung, auf See verbrachte Zeit und beförderte Ladung
  • Ein Revisionsblatt zur Aufzeichnung aller Einzelheiten der Revisionsgeschichte.

EU-MRV-Zulassung für Ihr Schiff

Akkreditierte unabhängige Prüfstellen wie Control Union sind für die Genehmigung des Überwachungsplans, die Prüfung des Emissionsberichts und die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung zuständig. Die Schifffahrtsunternehmen müssen den Monitoringplan für jedes ihrer Schiffe bei der entsprechenden Prüfstelle einreichen. Die Prüfstelle bewertet die Konformität des Monitoringplans mit den in der EU-MRV-Verordnung festgelegten Anforderungen. Darüber hinaus bewertet die unabhängige Prüfstelle den Emissionsbericht und stellt, wenn der Bericht keine wesentlichen Falschangaben enthält, ein Konformitätsdokument aus, das besagt, dass der Emissionsbericht als zufriedenstellend geprüft wurde. Die Prüfstelle informiert die EC über die Ausstellung dieses Dokuments.

Weitere Informationen finden Sie in unserer EU-MRV-Broschüre.

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