In der
delegierten Verordnung (EU) 2021/716 wurde der Anhang II der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion von
Sprossen und
Chicoréesprossen, für Futtermittel für bestimmte Aquakulturtiere und für die Parasitenbehandlungen in der Aquakultur veröffentlicht.
Die delegierte Verordnung ist seit dem 03.Mai 2021 in Kraft. Mehr zu den allgemeinen Voraussetzungen erfahren Sie auf unserer
Seite zur EU-Bio-Zertifizierung