EU-Bio-Zertifizierung / EU-Bio-Siegel

Seit einigen Jahrzehnten wird die Produktion und Verarbeitung ökologischer Produkte durch nationale und internationale Verordnungen geregelt. Die Begriffe bio und öko sind damit geschützte Begriffe und dürfen bei Lebensmitteln nicht ohne Zertifizierung verwendet werden.

Ob Einzelunternehmer:in oder größere Gesellschaft: jeder Betrieb, der Bio-Produkte vermarkten und verkaufen möchte, benötigt eine eigene Bio-Zertifizierung. Wir als Öko-Kontrollstelle führen seit 1992 Kontrollen für den ökologischen Landbau durch und werden Sie während des gesamten Zertifizierungsverfahrens begleiten.

Was bedeutet die Bio-Zertifizierung und wie bekomme ich als Unternehmen ein Bio-Siegel?

Seit dem 01.01.2022 ist die neue EU-Öko-Verordnung 2018/848 in Kraft und beschreibt die Anforderungen des Bio-Siegels auf allen Wertschöpfungsstufen.

Alle Unternehmen, die sich nach der Öko-Verordnung zertifizieren lassen, dürfen ihre Produkte als ökologische / biologische Produkte verkaufen. Dabei müssen Sie sich an die Anforderungen der Verordnung halten und bekommen am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses durch eine Öko-Kontrollstelle das Bio-Zertifikat ausgestellt. Die eigenen Bio-Produkte dürfen dann das offizielle EU-Bio-Logo tragen.

EU-Bio-Siegel mit dem Euro-Blatt auf grünem Grund Sechseckiges deutsches Bio-Siegel
 EU-Bio-Logo Staatliches Bio-Siegel



Das Bio-Siegel gehört zu einem der bekanntesten Nachhaltigkeitssiegeln in Deutschland und international und genießt bei den Verbraucher:innen ein hohes Vertrauen. Aus gutem Grund wurden die Begriffe bio und öko daher geschützt. 

Wir bieten Ihnen die EU-Bio-Zertifizierungen für folgende Bereiche an:

  • Landwirtschaftliche Produktion
  • Lebensmittelaufbereitung
  • Vertrieb / Handel
  • Import / Einfuhr
  • Export

Schritte der Bio-Zertifizierung nach deutscher Öko-Verordnung

Das Bio-Siegel & die richtige Kennzeichnung der Produkte

Mit dem Bio-Siegel ist fachlich korrekt das sechseckige, nationale deutsche Bio-Siegel gemeint. Kaum einer weiß, dass dieses Siegel keine eigene Verordnungsgrundlage hat. Es gelten also eins zu eins die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung. Diese Anforderungen werden geprüft und das EU-Bio-Logo (das rechteckige, mit dem Blatt auf grünem Grund) ist als verpflichtendes Logo auf jedem Bio-Produkt anzubringen.

Neben dem verpflichtenden EU-Bio-Logo dürfen in Deutschland ansässige Unternehmen auch das nationale Bio-Siegel nutzen. Das Bio-Siegel ist also freiwillig und darf zusätzlich neben dem EU-Bio-Logo für die Werbung der eigenen Produkte eingesetzt werden.

Der Standard: Die EU-Öko-Verordnung

Das Grundprinzip der Öko-Landwirtschaft ist die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel auf der Grundlage eines ausgeglichenen, fruchtbaren Bodens. Die Fläche muss einen Umstellungszeitraum durchlaufen, bevor die dort gesähten und geernteten Erzeugnisse als ökologisch gekennzeichnet werden dürfen.

Die EU-Öko-Verordnung schreibt vor, dass zugehörige landwirtschaftliche Betriebe mindestens zwei bis drei Jahre lang entsprechend den Regeln der Öko-Landwirtschaft geführt werden müssen (abhängig von der Art der Erzeugnisse). Während der Erzeugung und der Verarbeitung müssen ökologisch und nicht ökologisch erzeugte Produkte getrennt werden und eine Verunreinigung durch verbotene Substanzen ausgeschlossen sein.

Die Grundprinzipien zum Erhalt des EU-Bio-Siegels sind dabei:

  • Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger,
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel,
  • Verzicht auf genetisch veränderte Organismen,
  • ein geschlossener Nährstoffkreislauf durch flächengebundene Tierhaltung,
  • vielfältige Fruchtfolgen und
  • tiergerechte Haltungsverfahren

Wo liegt der Unterschied zwischen dem EU-Bio-Siegel und den Siegeln der privaten Bio-Verbände wie Demeter, Naturland und Co?

Neben den gesetzlichen Anforderungen zertifizieren wir auch private Öko-Standards. Die Richtlinien der Öko-Verbände basieren auf der EU-Öko-Verordnung. Daneben setzt jeder Verband noch eigene und oft detailliertere Anforderungen und Richtlinien, die sich von Verband zu Verband unterscheiden. Ihr Betrieb wird durch uns auf die Einhaltung der beiden Anforderungen geprüft. Die Einhaltung von Verbandsrichtlinien geschieht auf einer freiwilligen Basis.

Hier kommen Sie zu unseren Bio-Verbänden:


Wir begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsverfahrens und sorgen so für eine reibungslose Abwicklung. Die von der Control Union Certifications Germany GmbH kontrollierten Unternehmen sind über die Datenbank des Bundesverbandes der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK) recherchierbar.

Wenn Sie weitere Fragen haben melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail:

bio-landwirtschaft@controlunion.com (Landwirtschaft) oder
bio-lebensmittel@controlunion.com (Verarbeitung, Handel, Import)


Erdbeeren, Kuh & Tomaten aus ökologischer EU-Landwirtschaft

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