Berlin, 19.4.2023 - Heute, am 19. April 2023, verabschiedete das Bundeskabinett neue Regeln für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:
„In Restaurants und Kantinen gilt schon jetzt: Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin. Dass dies auch in Zukunft so bleibt, dafür sorgt die neue Verordnung zur Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmitteln in Restaurants, Kantinen oder Mensen.
Neu ist, dass nicht nur die Bio-Zutaten eines Gerichtes gekennzeichnet werden, so dass die Tischgäste erkennen können, ob die Möhren, die Kartoffeln oder die Currywurst aus ökologischem Anbau stammen. Die Küchen und Betriebe können mit einem zusätzlich eingeführtem Bio-Siegel auch ausweisen, wie viel Bio sie insgesamt verwenden. Das neue Siegel für die Ausweisung des Bio-Anteils zertifiziert in drei Stufen: Bronze über 20 Prozent, Silber über 50 Prozent, Gold über 90 Prozent Bio.
Vorbild ist Dänemark, wo ein ähnliches Siegel dazu beigetrug, dass die Dänen heute weltweit am meisten Bio in ihren Kantinen, Mensen und Restaurants genießen können. In Deutschland wird der Anteil von Bio in der AHV auf aktuell nur auf etwa zwei Prozent geschätzt. Viele Kundinnen und Kunden, die im Bio-Laden, Reformhaus oder Supermarkt gerne zu Bio greifen, haben aktuell jedoch in der Mensa oder Pizzeria keine Bio-Wahlmöglichkeit. Die positive Bio-Entwicklung der letzten Jahrzehnte beweist das große gesellschaftliche Interesse an Bio. Besonders deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie, wo die Menschen aufgrund der Schließungen aller AHV-Einrichtungen verstärkt zu Bio-Lebensmitteln griffen, um damit zu Hause frische Mahlzeiten zuzubereiten.
Viele Bio-Kantinen und Gaststätten zeigen, wie mehr Bio zu einer gesünderen und kostengünstigen Ernährung beiträgt. Denn bei gleichen Menükosten kommt in den Küchen mehr Frische und weniger vorverarbeitete Ware auf den Teller. Ebenso mehr pflanzliche Kost und weniger Fleisch. Diese Verschiebung der Ernährungsgewohnheiten kommt den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entgegen und schützt zudem das Klima, die Gewässer und erhält die Artenvielfalt.
Wichtig ist jetzt, die Küchen bei der Einführung bzw. Ausweitung von Bio-Angeboten bestmöglich zu unterstützen. Durch Beratung und Information aber auch durch eine finanzielle Unterstützung bei den Kontrollkosten.“
Hintergrund:
Während die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmittel allgemein durch die EU-Öko-Verordnung geregelt wird, sind für Bio in der AHV nationale Regelungen erforderlich. Die Neugestaltung der bisherigen Vorgaben wurde notwendig, weil 2018 eine aktualisierte EU-Öko-Verordnung beschlossen wurde. Der BÖLW sieht in Details noch Verbesserungsbedarf bei der neuen Verordnung, die nun im Bundesrat beraten wird und im Sommer in Kraft treten soll.
Am 20. April 2023 wird im Bundestag eine Änderung des Öko-Landbaugesetztes in erster Lesung beraten. Mit einer kleineren formalen Änderung werden dort letzte Voraussetzungen für die Bio-AHV-Verordnung geschaffen, über die hier berichtet wird.
Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie hier: www.boelw.de/presse/meldungen.