Die EU-Öko-Verordnung schreibt vor, dass der gesamte Betrieb ökologisch/biologisch zu bewirtschaften ist. Eine Parallelproduktion ist nur erlaubt, wenn diese deutlich und wirksam getrennt ist.
Die Regelung zur Beweidung ökologisch bewirtschafteter Flächen mit nichtökologischen Tieren stellt eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar und darf nicht systematisch angewendet werden.
Unter folgenden Voraussetzungen ist die nichtökologische Pensionstierhaltung auf Öko-Flächen gestattet:
- Der Öko-Betrieb und der Nicht-Öko-Betrieb sind getrennte selbständige Unternehmen.
- Die Öko-Flächen werden nicht systematisch und ausschließlich durch nichtökologische Tiere genutzt. Es muss für diese Flächen eine nachweisliche und regelmäßige ökologische Nutzung stattfinden.
- Der nicht-ökologische Betrieb verfügt über eigene Futtergrundlagen. Die nicht-ökologischen Tiere weiden nicht ausschließlich auf Öko-Flächen.
- Die nichtökologischen Tiere wurden extensiv aufgezogen und stammen aus einem Betrieb, der insbesondere mit den Futterflächen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durchführt.
Zum Nachweis der o.g. Voraussetzungen schließt der ökologisch zertifizierte Betrieb mit dem konventionellen Betrieb vor der Weidenutzung jährlich einen Weidevertrag bzw. eine Weidevereinbarung ab.
Ein Mustervertrag über die Beweidung ökologisch bewirtschafteter Flächen durch Tiere aus einem konventionellen Betrieb finden Sie hier.