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Ab dem 01.01.2024 muss in der Bio-Kontrolle die Betriebsbeschreibung für nicht-ökologische Subunternehmer vorliegen. Sie ist sowohl vom Subunternehmer als auch vom auftraggebenden Unternehmen zu unterzeichnen. Sie ersetzt die bisherige Subunternehmervereinbarung. Jedem Unternehmen ist jedoch freigestellt, zusätzlich eigene vertragliche Regelungen mit dem Subunternehmer zu treffen.
Die Vollständigkeit, Aktualität und Plausibilität der Betriebsbeschreibung werden in der jährlichen Bio-Kontrolle überprüft.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne die Vorlage für die Betriebsbeschreibung für nicht-ökologische Subunternehmer zu.