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20-10-2023

Neue Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung für Bio

Bio-Catering für die Außer-Haus-VerpflegungDie neue Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung ist seit dem 05.10.2023 in Kraft.

Bisher sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) im Bereich Bio unter das Ökolandbaugesetz - ÖLG gefallen. Seit dem Sommer 2023 ist die neue Fassung in Kraft (Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV) und der AHV-Bereich ist nun in einer separaten Verordnung, der Bio-AHVV, geregelt.

Dies bedeutet, dass sich Unternehmen der AHV, also Restaurants, Caterer, Kantinen, Foodtrucks u.ä. nach dieser Verordnung zertifizieren lassen müssen, wenn eine Bio-Auslobung vorgenommen werden soll.

Gedacht ist die Verordnung als Vereinfachung für die Betriebe um einen Anreiz für einen erhöhten Einsatz an Bio-Produkten zu schaffen. Größter Unterschied ist der Wegfall der Warenflussberechnung und der damit verbundene, geringere Dokumentationsaufwand. Grundsätzliches wie die Trennung und Kennzeichnung von Bio und konventioneller Waren im Lager, die Prüfung von Lieferantenzertifikaten und die Schulung von Mitarbeitern bleiben weiterhin bestehen.

Die Umstellung bereits bio-zertifizierter Betriebe erfolgt schrittweise in 2024. Anträge für die Vertragsanpassung von Bestandskunden werden ab November 2023 bearbeitet. In kürze wird auch ein Rundschreiben an die betroffenen Kunden versendet.

Neukunden werden ab jetzt direkt in das neue Programm aufgenommen.



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