Neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/ biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse veröffentlicht
Im Amtsblatt der EU L 253 vom 16.07.2021 wurde die
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/ biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse veröffentlicht. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ab dem 01. Januar 2022.