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27-07-2021

Neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/ biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse veröffentlicht

Im Amtsblatt der EU L 253 vom 16.07.2021 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/ biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse veröffentlicht. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ab dem 01. Januar 2022.
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