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01-12-2021

Praxisleitfäden zur Umsetzung der Vorsorgepflicht als Anforderung der neuen Öko-Verordnung

Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes von FiBL Deutschland, BLQ und GfRS zeigen, worauf Bio-Unternehmer*innen künftig achten müssen.

Bio steht für gesicherte Qualität und hochwertige Produkte. In der neuen EU-Öko-Verordnung werden die Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“ ab nächstem Jahr konkretisiert. Dann müssen alle Bio-Unternehmer*innen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.

Doch um welche konkreten Risiken geht es?

Wo beginnt und endet die unternehmerische Verantwortung?

Wie sieht ein systematisches Vorgehen zur Identifikation der kritischen Punkte aus? Was sind „verhältnismäßige und angemessene“ Vorsorgemaßnahmen?

Wie können die Anforderungen im Betrieb umgesetzt und für die Betriebskontrolle dokumentiert werden?

Im Verbundvorhaben „Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität (BioKKP)“ wurden diese Fragen gemeinsam mit Praktiker*innen aus Bio-Unternehmen, Beratung und Kontrolle beantwortet. Eigens entwickelte Praxisleitfäden und weitere Arbeitsinstrumente unterstützen Bio-Unternehmer*innen bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben:

Die Leitfäden und Arbeitshilfen sind ab sofort kostenfrei abrufbar unter: https://orgprints.org/id/eprint/42876/

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