Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mind. 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland.
Durch die Weitergabe der Anforderungen von großen Unternehmen an ihre Lieferanten, wird es auch viele kleine und mittelständische Unternehmen betreffen, die nun vor der großen Herausforderung stehen, die Anforderungen in ihrer Lieferkette umzusetzen und nachzuweisen.
Egal ob direkt oder indirekt betroffen, wir können Ihnen in der Umsetzung zur Seite stehen und Sie bei den folgenden Punkten unterstützen:
Entwicklung und Durchführung von:
- Gap-Analyse - Überprüfung des aktuellen Umsetzungsstandes und Identifizierung von Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten in den Prozessen und Dokumenten.
- Grundsatzerklärung – Definition von strategischen und operativen Zielen sowie Entwicklung einer Roadmap zur Etablierung menschenrechtlicher Sorgfalt
- Risikoanalyse – Identifizierung von Problemen und Risikofaktoren als Kernelement der menschenrechtlichen Sorgfalt
- Maßnahmenplan - Unterstützung für die Ausarbeitung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Risikomanagementkonzepte - Unterstützung für die Ausarbeitung von Grundsatzerklärungen sowie weitere Schritte zur Etablierung eines Risikomanagements
- Workshops und Schulungen – Damit die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht effektiv umgesetzt werden kann, helfen wir dabei Bewusstsein und Know-how bei Mitarbeiter:innen und Partnern zu schaffen
- Lieferantenaudits und Standardentwicklung
Weiterführende Links: