Fachtag Bio-Recht 2024 (26.09.2024)
Merken Sie sich schon heute diesen Termin vor:
Datum: Donnerstag, 26. September 2024
Zeit: 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Plattform: online via Streavent
Seoul, Südkorea – S-OIL wurde von CUC Germany mit drei Nachhaltigkeitszertifikaten im Rahmen des International Sustainability & Carbon Certification (ISCC)-Systems ausgezeichnet. Dieser Meilenstein markiert einen bedeutenden Schritt zu einer nachhaltigeren und kohlenstoffärmeren Produktionsherstellung.
Die Zertifizierungen, darunter ISCC CORSIA im Luftfahrtsektor, ISCC EU in Übereinstimmung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) der Europäischen Union und ISCC PLUS für nachhaltige Biomasse- und Kreislaufressourcennutzung, wurden S-OIL am 4. April im Rahmen einer Zeremonie am Hauptsitz in Seoul verliehen.
In einer Zeit, in der globale Herausforderungen eine zunehmende Vernetzung erfordern und die Stärkung demokratischer Grundrechte auf nationaler Ebene zwingend nötig ist, gewinnen Grundprinzipien wie Diversität und Offenheit an zentraler Bedeutung.
Wir bei Control Union Certifications Germany erkennen die Notwendigkeit und setzen uns mit der Teilnahme an der #Zusammenland-Kampagne aktiv für Vielfalt ein.
Die EU-Öko-Verordnung schreibt vor, dass der gesamte Betrieb ökologisch/biologisch zu bewirtschaften ist. Eine Parallelproduktion ist nur erlaubt, wenn diese deutlich und wirksam getrennt ist.
Die Regelung zur Beweidung ökologisch bewirtschafteter Flächen mit nichtökologischen Tieren stellt eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar und darf nicht systematisch angewendet werden.
Wir freuen uns bekannt geben zu können, dass die CUC Germany in langjähriger Tradition auch dieses Jahr wieder auf der renommierten Fruit Logistica in Berlin vertreten sein wird. In Zusammenarbeit mit unseren geschätzten Kolleg:innen von CUC B.V. und TLR International Laboratories präsentieren wir Ihnen vom 07.02.- 09.02. unsere Dienstleistungen in Halle 3.2 Stand D-02.
Die neue Öko-Verordnung umfasst eine Basisverordnung und zahlreiche Durchführungsverordnungen, sowie delegierten Verordnungen. Es ist nicht immer einfach hier den Überblick zu behalten und an genau die Information zu kommen, die Sie als lebensmittelverarbeitendes Unternehmen oder Händler benötigen, um erfolgreich an die Bio-Zertifizierung zu gelangen.
Die neue Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung ist seit dem 05.10.2023 in Kraft.
Bisher sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) im Bereich Bio unter das Ökolandbaugesetz - ÖLG gefallen. Seit dem Sommer 2023 ist die neue Fassung in Kraft (Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV) und der AHV-Bereich ist nun in einer separaten Verordnung, der Bio-AHVV, geregelt.
Ab dem 01.01.2024 muss in der Bio-Kontrolle die Betriebsbeschreibung für nicht-ökologische Subunternehmer vorliegen. Sie ist sowohl vom Subunternehmer als auch vom auftraggebenden Unternehmen zu unterzeichnen. Sie ersetzt die bisherige Subunternehmervereinbarung. Jedem Unternehmen ist jedoch freigestellt, zusätzlich eigene vertragliche Regelungen mit dem Subunternehmer zu treffen.