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Das staatliche Bio-Siegel ist für deutsche Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, Produkte als ökologische Produkte zu kennzeichnen. Markeninhaber des staatlichen Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung.
Die Anforderungen für die Nutzung des Siegels sind die der EU-Öko-Verordnung.
Die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo (Blatt auf grünem Grund) ist Pflicht, die Nutzung des staatlichen Siegels (Seckseck) ist freiwillig.
Alle Produkte, die mit dem staatlichen nationalen Bio-Siegel gekennzeichnet werden sollen, müssen aber vor der Markteinführung bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden.
Den Link dazu finden Sie hier:
Die Verwendung des Bio-Siegels zum Zwecke der Werbung ist möglich und erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig.