Zukauf nichtökologischer/nichtbiologischer Futtermittel infolge der Dürre 2022 für MV-Betriebe
Grundversorgung mit Futtermitteln und dem besonders hohen Stellenwert
des Tierwohls im ökologischen Landbau, kann seit dem 30.09.2022 die
Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Futtermittel bei
einzelnen Unternehmen in M-V durch die zuständige Behörde für
ökologischen Landbau genehmigt werden.